Mitgliedschaft / Statuten

Hinweis zur Mitgliedschaft

Die Bedingungen für einen Vereinsbeitritt sind in den Statuten unter Punkt II, Mitgliedschaft, und folgend festgehalten. Der Vorstand entscheidet als dann vorerst in eigener Kompetenz über die Aufnahme oder die Abweisung.

Das Gesuch um Beitritt erfolgt ausschliesslich mit dem elektronischen Formular unter "Mitglied werden".

Mit dem Beitritt in die Schützengesellschaft erlauben Sie explizit die Publikation ihres Namens, ihres Jahrganges und ihren Schiessleistungen in Ranglisten, Schiessberichten und Fotos im Internet oder Zeitungsberichten!

Bitte beachten Sie dazu unsere Datenschutzerklärung.

Gesellschaftsstatuten und Sektionsstatuten